Gabelstaplerfahrschule

 

Laut BGV D27 §7 (ehemals § 21 VGB 36 Unfallverhütungsvorschrift) ist es schon immer Pflicht, einen Führerschein für Gabelstapler zu besitzen, um diese auch in Betrieb nehmen zu dürfen. Leider gibt es immer noch viele Betriebe, die Ihre Mitarbeiter auch ohne Führerschein fahren lassen. Dies ist nicht nur eine Gefahr für die Mitarbeiter, sondern kann dem Betrieb auch viel Ärger und Geld bei Unfällen kosten.

Die Ursache für die meisten Staplerunfälle liegt in der unzureichenden Kenntnis und Unterschätzung der Gefahren im Umgang mit Flurförderzeugen. Um die hohe Unfallrate einzudämmen und die Gesundheit der Gabelstaplerfahrer zu schützen, führt die Firma Herbartz Gabelstapler Gabelstapler-Fahrerschulungen nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen durch, um für einen gefahrenfreien innerbetrieblichen Materialfluss zu sorgen.

Unsere Gabelstaplerausbildung besteht aus einer theoretischen Einführung, einem praktischen Teil, sowie einer Abschlussprüfung des Gelernten.

Im eröffnenden theoretischen Teil erfahren die Schüler über die Besonderheiten des Gabelstaplers, die Regeln, denen der Gabelstaplerfahrer unterliegt und die zu erfüllende Kontrollen und Sorgfaltspflichten. Weiter geht es mit den Regeln für das richtige Laden und Stapeln. Den Abschluss bilden Verhaltensregeln zur Gewährleistung der Sicherheit auf allen Wegen, sowie die Vermittlung von Besonderheiten bei der Längs- und Querpalletierung.

Nun folgt ein praktischer Teil, bei dem die Schüler lernen, einen Parcours zu durchfahren und unter betriebsüblichen Verhältnissen ein- und auszustapeln.

Den Abschluss der Fahrerschulung bildet eine schriftliche Prüfung mit Multiple Choice-Fragen, nach deren erfolgreicher Ausarbeitung die Ausbildung bestanden ist.
   
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